Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung - damit Sie auch bei Missgeschicken gelassen bleiben können 

in unachtsamer Moment, ein Missgeschick oder manchmal nur ein schlechter Tag. Trotz aller Vorsicht können Ihnen Fehler passieren, die anderen und deren Eigentum schaden. Gerade Personenschäden können schnell in die Millionen gehen. Als Schadensverursacher haften Sie per Gesetz mit Ihrem gesamten Vermögen. Mit einer Privathaftpflicht sind Sie in solchen Fällen auf der sicheren Seite und vor existenzbedrohenden Kosten geschützt.

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Wichtig bei jeder Privaten Haftpflichtversicherung ist auch der Preis. Wir als unabhängige Versicherungsmakler können Ihnen einen Vergleich vieler verschiedener Versicherungen zeigen. Zudem erläutern wir Ihnen in verständlichen Worten die Leistungen und die Unterschiede der einzelnen Versicherer.


Das Wichtigste: Es ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.


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Fakten und Wissenswertes zur Privaten Haftpflichtversicherung

Tarife:
  • Paar/Familie - auch nicht verheiratete Paare und deren Kinder sind in einer Police versichert - Voraussetzung ist, dass alle in einem gemeinsamen Haushalt leben 
  • Single - Personen ohne Ehe- oder Lebenspartner, Kinder sind mitversichert, sofern sie im gemeinsamen Haushalt mit der Person leben 
Besonderheit Kinder
  • Kinder können in der Privathaftpflicht mitversichert werden, sofern sie sich noch in der Erstausbildung (Studium oder Berufsausbildung) befinden und noch nicht verheiratet sind.
  • Laut Gesetzgeber sind Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres (im Straßenverkehr teilweise bis zum 10. Lebensjahr) nicht selbst haftbar. Sind zudem die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, hat der Geschädigte kein Anspruch auf Schadenersatz. Dennoch besteht eine "moralische Verpflichtung" gegenüber dem Geschädigten. Deshalb werden Schäden von deliktunfähigen Kindern oftmals zusätzlich mit versichert, die vertraglich festgelegten Versicherungssummen dafür sind jedoch begrenzt (z.B. bis 30.000 €)

Folgende wichtige Leistungen sollten in Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung mit versichert sein:


  • Sach-, Personen- und Vermögensschäden
  • keine Selbstbeteiligung
  • Ausfalldeckung ab 1 € Schadenhöhe und ohne Selbstbeteiligung - jemand fügt Ihnen einen Schaden zu und hat weder eine Private Haftpflichtversicherung noch ist er zahlungsfähig, in diesem Fall kommt Ihre eigene Haftpflichtversicherung für den Schaden auf
  • Schlüsselverlust (fremde und berufliche Schlüssel)
  • Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen
  • selbstgenutzte Ferienwohnung oder Ferienhaus in Europa / weltweit
  • Mietsachschäden an gemieteten Wohnräumen
  • Hüten fremder Hunde
  • Notfallhelfer - versichert sind weitere Personen, die bei Unglücksfällen zugunsten der versicherten Person Rettungs- oder Hilfshandlungen vornehmen
  • Sachschäden an Gegenständen von Arbeitskollegen 
  • Deliktunfähigkeit für Kinder (siehe Erklärung oben - Besonderheit Kinder)
  • Gebrauch von Fahrrädern im Straßenverkehr



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