Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das Sie zum Vermögensaufbau nutzen können. Ob und wie viel Geld Sie erhalten, das ist meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Sie können aber auch einfach in der Verwaltung bzw. Lohnbuchhaltung nachfragen. Meistens ist es so, dass der Arbeitgeber das Geld nur in einen von Ihnen abgeschlossenen Vertrag einzahlt (z. B. Bausparvertrag). Die vermögenswirksamen Leistungen sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die aber für viele Berufe im Tarifvertrag garantiert werden.

Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen erhalten Sie außerdem Geld vom Staat in Form der Arbeitnehmersparzulage

Bei einem Bausparvertrag können Sie zusätzlich die Wohnungsbauprämie beantragen.

Arbeitnehmersparzulage 

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Subvention, eine Geldzulage für vermögenswirksame Leistungen.
Die Arbeitnehmersparzulage können Sie direkt mit Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen.
"Ich bekomme von meinem Chef gerade mal 13 € pro Monat Vermögenswirksame Leistungen, das lohnt sich doch gar nicht"

Doch, das lohnt sich. Verzichten Sie nicht darauf, auch wenn es Ihnen erst mal wie Peanuts erscheint. Denn wie lautet ein weises Sprichwort: "Kleinvieh macht auch Mist!" Sie werden staunen, was die Anlage Ihrer "Peanuts" Ihnen nach 7 Jahren einbringt. Hier ein Beispiel: 
Bausparvertrag, Bindungsfrist mindestens 7 Jahre, 
monatliche Einzahlung: 15 € (Mindestbeitrag)
Zinsen pro Jahr: 2,11 % (Ja, Sie lesen richtig)
Guthaben nach 7 Jahren: 1369,57 € zur freien Verfügung (toller Urlaub oder neue Klamotten?)
Guthaben nach 7 Jahren mit Wohnungsbauprämie: 1496,12 € (neues Laminat oder sonstige Verschönerungen im Heim?)

Rufen Sie uns jetzt an, sonst geht Ihnen weiterhin jeden Monat das Geld vom Arbeitgeber verloren!


Tel.: 03 45 / 2 90 86 93   

Mobil: 01 77 / 4 82 33 13


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