Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung - Was ist das?

  Treppen steigen, sich kniend die Schnürsenkel zubinden, Auto fahren – wenn durch eine Krankheit oder einen Unfall solch alltägliche Tätigkeiten plötzlich nicht mehr möglich sind, hat das oft auch finanzielle Folgen. Dann springt die Grundfähigkeitsversicherung ein. Sie deckt bestimmte elementare Fähigkeiten wie den Gebrauch der Hände, das Sehen oder Sprechen ab. Auch ist es möglich, spezielle Berufe über Zusatzbausteine wie die Infektionsklausel oder Fahrlizenzverlust (Klasse C oder D) bedarfsgerecht abzusichern. siehe Beispiele

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Wann wird was gezahlt?

Verliert der Versicherte eine oder mehrere solcher Fähigkeiten durch die Folgen einer Krankheit, Verletzung oder durch Kräfteverfall für mindestens sechs oder zwölf Monate, zahlt die Grundfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente. Die Leistung erfolgt nicht erst bei Verlust, sondern auch schon bei starker Beeinträchtigung.
Wer pflegebedürftig wird, bekommt in der Regel ebenfalls eine Rente. Ab welcher Pflegestufe die Versicherung zahlt, variiert jedoch.

Grundfähigkeitsversicherung - Beispiele für Leistungsfälle

Berufskraftfahrer

Paul S. arbeitet als LKW-Fahrer. In Folge einer schweren Herzerkrankung wird seine Fahrerlaubnis der Klasse C nicht verlängert. Ein schwerer Schlag für Paul, denn er ist Alleinverdiener. Zum Glück hat er vorgesorgt und sich für eine Grundfähigkeitsversicherung mit dem Baustein Fahrlizensverlust entschieden. Wenigstens bleiben ihm nun finanzielle Sorgen erspart, da er aus dieser Versicherung die vereinbarte Rente erhält.

Krankenschwester

Katrin W. arbeitet als OP-Schwester. Bei ihrer Arbeit infiziert sich Katrin mit Gelbsucht-Hepatitis B. Die Folge ist ein Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Behandlung schlägt zunächst nicht an und so dauert es ein ganzes Jahr, bevor das Tätigkeitsverbot aufgehoben werden kann. Zumindest die finanziellen Sorgen blieben Katrin in dieser Zeit erspart, da sie aus ihrer Grund-fähigkeitsversicherung mit Zusatzbaustein Infektionsklausel die vereinbarte Rente erhielt.

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Für wen ist die Absicherung der Grundfähigkeiten sinnvoll?

Die Grundfähigkeitsversicherung ist nicht die erste Wahl, um die eigene Arbeitskraft abzusichern. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet umfangreicheren Schutz, denn sie versichert alle gesundheitlichen Ursachen für den Wegfall der Arbeitsfähigkeit – auch psychische Erkrankungen. Diese sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit und von den meisten Grundfähigkeitstarifen nicht abgedeckt – solange sie nicht zum Verlust der versicherten Grundfähigkeiten führen.
Die Grundfähigkeitsversicherung sichert weniger ab, kostet dafür aber auch weniger: Die Prämien sind deutlich erschwinglicher als bei einer BU – insbesondere für Menschen mit körperlich anstrengenden „Risikoberufen“, zum Beispiel Handwerker. Wer sich also eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten kann, bekommt immerhin ein Mindestmaß an Schutz. Dieser eignet sich vor allem für Menschen, die körperlich arbeiten und dafür auf viele Grundfähigkeiten angewiesen sind.
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