Die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist auch im Jahr 2019 nicht bedarfsdeckend. So beträgt z.B. die Rente für einen verunfallten Fünfjährigen, der unfallbedingt Vollinvalide wird, im Jahr 2019 in den neuen Bundesländern nur 478,33 €. Diese Rente steigt jedoch nicht mit zunehmenden Alter. Leider sind Kinder, Schüler und Studenten sehr oft ohne Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings passieren genau in dieser Zeit die meisten Unfälle. Im schlimmsten Fall ist der junge Mensch ein Leben lang ein Sozialfall und auf die öffentliche Hand angewiesen.
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