Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung - Schutz für Ihre vier Wände

Für die meisten Menschen ist ihr Haus die größte Investition ihres Lebens. Umso schlimmer, wenn ein Schaden Ihre Immobilie unbewohnbar macht oder zerstört. Denn unabhängig vom materiellen Wert verlieren Sie eventuell auch Ihr Zuhause. Ihr Haus bietet Ihnen Schutz vor Kälte, Wind, Wetter und mehr. Aber ist Ihre Immobilie auch zuverlässig geschützt? Sturm, Brand oder ein Wasserrohrbruch können schnell schweren Schaden an Gebäuden anrichten – und das kann teuer werden. Gut, wenn Sie in stürmischen Zeiten gelassen bleiben können, weil Sie die richtige Wohngebäudeversicherung ausgesucht haben.

Wohngebäudeversicherung - Was ist versichert?

  • natürlich das Gebäude selbst, aber auch
  • festes Inventar, dazu gehören zum Beispiel Heizungsanlagen, Zu- und Ableitungsrohre für Wasser und Abwasser, der fest verlegte Fußboden und die eingebaute Wanne

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Schäden durch:
  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion) 
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel - (Sturmschäden ab Windstärke 8)
  • Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, eine Lawine oder Starkregen - sogenannte Elementarschäden - sehr wichtig: dieser Baustein ist nicht automatisch enthalten, sondern muss immer extra dazugebucht werden


Wichtig bei jeder Wohngebäudeversicherung ist auch der Preis. Wir als unabhängige Versicherungsmakler können Ihnen einen Vergleich vieler verschiedener Versicherungen zeigen. Zudem erläutern wir Ihnen in verständlichen Worten die Leistungen und die Unterschiede der einzelnen Versicherer.


Das Wichtigste: Es ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.


Rufen Sie uns an oder schreiben  Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular. 

Hier ein Querschnitt, was unter anderem mit versichert sein sollte!

 

  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit - z. B.: Sie stellen Ihre Heizung ab, weil Sie in den Winterurlaub fahren, es gibt auch zu Hause richtig heftige Minusgrade und Ihre Heizungsrohre frieren ein und platzen
  • Feuerlöschkosten
  • der Wasserverlust infolge eines Wasserrohrbruchs
  • wenn vorhanden: Gartenhäuser bzw. Nebengebäude (z. B. Garage)
  • Seng- und Schmorschäden, die nicht eindeutig durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Schäden durch Rauch 
  • Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen nach einem Schadenfall
  • Hotelunterbringung, wenn Ihr Haus z. B. durch Brand unbewohnbar ist
  • Rückreisekosten aus dem Urlaub, wenn sich ein Schadenfall während einer Reise ereignet hat

 

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