Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das Sie zum Vermögensaufbau nutzen können. Ob und wie viel Geld Sie erhalten, das ist meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Sie können aber auch einfach in der Verwaltung bzw. Lohnbuchhaltung nachfragen. Meistens ist es so, dass der Arbeitgeber das Geld nur in einen von Ihnen abgeschlossenen Vertrag einzahlt (z. B. Bausparvertrag). Die vermögenswirksamen Leistungen sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die aber für viele Berufe im Tarifvertrag garantiert werden.
Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen erhalten Sie außerdem Geld vom Staat in Form der Arbeitnehmersparzulage .
Bei einem Bausparvertrag können Sie zusätzlich die Wohnungsbauprämie beantragen.
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