Nach Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch inklusive anschließendem Vandalismus, Sturm, Leitungswasser zahlt die Hausratversicherung den entstandenen Schaden. Ersetzt werden die beschädigten Gegenstände je nach Tarif entweder zum Zeitwert oder zum Neuwert (Wiederbeschaffungswert). Letzteres ist natürlich vorteilhafter für Sie.
Ganz wichtig ist der Unterversicherungsverzicht:
Ist die Versicherungssumme einer Hausratversicherung zu niedrig gewählt, etwa weil der Versicherte Beiträge sparen will, bekommt er den Schaden nicht voll ersetzt, sondern nur anteilig. Ein Beispiel: Im Vertrag ist eine Versicherungssumme von 50.000 Euro vereinbart. Tatsächlich ist der Hausrat aber rund 100.000 Euro wert. Nun läuft die Waschmaschine aus, überschwemmt Teile der Wohnung, und es entsteht ein Schaden in Höhe von 20.000 Euro. Weil die Versicherungssumme nur die Hälfte des wahren Wertes beträgt, wird der Schaden auch nur zur Hälfte ersetzt. Obwohl der Schaden kleiner war als die Versicherungssumme, erhält der Versicherte nur 10.000 Euro, weil er unterversichert war. Nun möchte sich kein Mensch gern das ganze Wochenende hinsetzen und den ganzen Hausrat wertmäßig erfassen, deshalb ist es einfacher die Versicherung nach dem Quadratmetermodell abzuschließen. Beim gängigen Quadratmeter-Modell wird jeder Quadratmeter der Wohnung pauschal meist mit 650 Euro versichert. Beispiel: 75 m² Wohnfläche x 650 € ergibt eine Versicherungssumme von 48.750 €
Das Quadratmetermodell hat den Vorteil, dass Versicherungen in der Regel eine Unterversicherung im Vertrag ausschließen. Das bedeutet: Ist der Hausrat mehr wert als mit der Pauschale berechnet, ersetzen sie trotzdem den vollen Schaden, statt ihn anteilig zu berechnen. In den Versicherungsbedingungen heißt diese Klausel „Unterversicherungsverzicht“.