Das Verfahren für den Erhalt der Bausparprämie ist denkbar einfach, da alles direkt mit Ihrer Bausparkasse, geregelt wird. Jedes Jahr erhalten Sie automatisch einen Antrag auf Wohnungsbauprämie mit dem Kontoauszug des Bausparvertrages. Diesen müssen Sie nur ausfüllen und dann unterschrieben an die Bausparkasse zurückschicken. Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass Sie die Einkommensgrenze nicht überschreiten und so berechtigt sind, die Bausparprämie zu erhalten. Die Wohnungsbauprämie wird Ihrem Bausparvertrag nach Ablauf einer Sperrfrist von sieben Jahren gut geschrieben. Grundsätzlich sind Bauspardarlehen schon immer an eine sogenannte wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden, dies gilt seit 2009 auch für die Bausparprämien. Das heißt, wenn Sie Ihre Wohnungsbauprämie nicht verlieren bzw. zurückzahlen wollen, dürfen Sie das Geld nicht für andere Zwecke verwenden. Unter die wohnwirtschaftliche Verwendung fallen zum Beispiel Hausbau, Wohnungskauf, Renovierung oder Modernisierung.